Kfz-Zulassungsstelle in der Stadt 79312 Emmendingen für das Kennzeichen EM
Schwarzwaldstraße
4
79312 Emmendingen
Telefon 07641/451-352
Fax 07641/451-467
E-Mail zulassungsstelle@landkreis-emmendingen.de
Neu seit dem 01.03.2008
Es dürfen bei
Zulassungen nur noch elektronische Versicherungsbestätigungen
(eVB) angenommen werden, wobei hierzu von der Versicherung die
Versicherungsbestätigungs-Nummer (7-stelliger alpha -
nummerischer Code) gegenüber dem Kunden bekannt gegeben
werden muss. Möglich ist auch eine Versicherungsbestätigung
in Papierform, wobei aber die VB-Nummer darin enthalten sein
muss.
Ab 01.07.2007 darf die Kraftfahrzeug- Zulassungsbehörde
steuerpflichtige Fahrzeuge nur noch zulassen, wenn der/die
Fahrzeughalter/in:
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Eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem auf Ihn/Sie oder einen dritten laufenden Konto bei einem inländischen Kreditinstitut erteilt oder
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Eine Bescheinigung vorlegt, wonach das Finanzamt auf eine Einzugsermächtigung wegen einer erheblichen Härte für den Fahrzeughalter verzichtet und
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Der die Fahrzeughalter/in bei den Finanzämtern des Landes Baden Württemberg keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat und keine diesbezüglichen Nebenleistungen schuldet.
Eine Zulassung
kann nur erfolgen, wenn der Fahrzeughalter keine offenen Gebühren
und Auslagen aus früheren oder aktuellen Zulassungsvorgängen
beim Landratsamt Emmendingen hat.
Bei jedem Vorgang sollten bitte künftig immer die bisherigen
Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) vorgelegt werden.








