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Verkehrsrechtsschutz

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Das Kennzeichen BRA  steht für 26919 Brake  - zur Vorlage und als Nachweis einer Haftpflicht Versicherung für Ihre Autoversicherung bei der Zulassungsstelle in 26919 Brake benötigen Sie eine Doppelkarte. Wenn Sie Ihr Auto in 26919 Brake anmelden, ummelden oder mit dem Kennzeichen BRA  Neu zulassen wollen brauchen Sie eine eVB  oder die 7 Stellige  eVB - Nummer früher war das die Doppelkarte.

Hinweis :Hier können Sie für das Kennzeichen BRA zur Vorlage bei der Zulassungsstelle für die Stadt 26919 Brake bzw. für den Bereich Zulassungsstelle eine Doppelkarte oder eVB ausdrucken oder anfordern. Die Adresse von dem Strassenverkehrsamt der Stadt 26919 Brake finden Sie hier oder unter diesem Link  Behörden

KFZ - Zulassungsstelle für das Kennzeichen BRA

Landkreis Wesermarsch
Poggenburger Straße 15
D-26919 Brake
Tel. (04401) 927 -0
Fax(04401) 34 71

zur Startseite

Postanschrift der Zulassungsstelle in

26919 Brake

 

eMail an den Landkreis

Kontakt zum Strassenverkehrsamt in 26919 Brake

Ansprechpartner/in: Info-Stelle
Durchwahl: 224 / Zimmer: 46
E-Mail: Zulassung@lkbra.de

Hilfe

Ansprechpartner für die Zulassung Ihres Fahrzeuges in BRA Allgemeine Hinweise
- Benötigte Unterlagen
- Neue Fahrzeugpapiere
- Kfz-Steuer
- Kennzeichenreservierungen - Wunschkennzeichen
- Wartezeiten
- Gebühren

Hilfe

 

Sie suchen eine Autoversicherung und wollen in 26919 Brake mit dem Zulassungskennzeichen für BRA Ihre KFZ-Versicherung berechnen und der zur Vorlage und als Nachweis einer Haftpflicht Versicherung für Ihre Autoversicherung bei der Zulassungsstelle in 26919 Brake die Doppelkarte per E-Mail oder Fax direkt senden? Dann sind Sie hier Richtig. Die PKW - Versicherung im Zulassungsbereich für das Kennzeichen ( BRA ) können Sie sofort vergleichen und versichern und die Doppel Karte oder eVB online direkt anfordern: Autoversicherung vergleichen und versichern

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Impressum :

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Sind die Leistungen in der Autoversicherung immer gleich?

Als Fahrzeughalter/in mit dem Kennzeichen BRA für Ihren PKW stellt sich diese Frage sehr oft und diese Frage ist berechtigt denn die Leistungen in der KFZ Versicherung der einzelnen Anbieter unterscheiden sich enorm. Jeder Versicherer bietet andere Extras in der Autoversicherung . In unserem Beitragsvergleich zur Kraftfahrtversicherung können Sie die einzelnen Leistungspunkte der Versicherungsgesellschaften und Anbieter sehen. 

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Gibt es Besonderheiten für Zweitwagen die Zweitwagenregelung in der Auto Versicherung ?

Als Fahrzeughalter/in mit einem Zweitwagen oder von mehr als einem Fahrzeug mit dem Kennzeichen BRA für Ihren Zweitwagen oder 2 ten PKW stellt sich diese Frage zum Beispiel wenn die Kinder 18 Jahre werden... Zweitwagenregelung in der Auto Versicherung Es gibt Versicherer, bei denen der Zweitwagen den gleichen Beitragssatz in der KFZ Haftpflicht Versicherung bekommt wie der Erstwagen. Das lohnt sich für Sie als Besitzer oder Halter von mehr als einem zulassungspflichtigem Fahrzeug in 26919 Brake natürlich gewaltig. Sie finden diesen Anbieter im Vergleich zur Autoversicherung. Zweitwagen die Zweitwagenregelung in der Auto Versicherung ,26919 Brake Autoversicherungen online berechnen und abschließen 26919 Brake,vergleichen und versichern,26919 Brake, Autoversicherungen online berechnen und abschließen, für Ihr Auto in 26919 Brake, Zweitwagen die Zweitwagenregelung in der Auto Versicherung

 

 
 
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Die Zulassungsstelle 26919 Brake und Strassenverkehrsamt in 26954 Nordenham

  Brake
  
  Außenstelle Nordenham
  (im Rathaus der Stadt Nordenham)
  Poggenburger Straße 15
  26919 Brake
  Tel.: 04401 927-224
  Fax: 04401 927-223

Allgemeine Öffnungszeiten:

  Mo. - Fr.      08.00 Uhr - 12.00 Uhr
  Mo. - Mi.      14.00 Uhr - 15.30 Uhr
  Do.              14.00 Uhr - 16.30 Uhr

  Walther-Rathenau-Staße 25
  26954 Nordenham
  Tel.: 04731 84-320 oder 84-335
  Fax: 04731 84-296

 

 

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Das Team der Zulassungsstelle in Brake  hat Ihnen hier ein paar Tipps und Hinweise zusammengestellt, die Ihnen Wartezeiten ersparen können.
Allgemeine Hinweise

Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges ist die Zulassungsstelle beim Straßenverkehrsamt Ihres Hauptwohnortes zuständig. Dies bedeutet, dass Sie über einen Hauptwohnsitz im Landkreis Wesermarsch verfügen müssen.

Die Amtshandlungen der Zulassungsstelle sind gebührenpflichtig.
Beachten Sie bitte die in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I enthaltenen Hinweise.
Bitte bedenken Sie, dass bei der Fahrzeugzulassung die bestehenden und von uns zu beachtenden Bestimmungen dem Schutze der Verkehrsteilnehmer dienen, also auch Ihrer persönlichen Sicherheit. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis.

 


 

Benötigte Unterlagen
Prüfen Sie bitte Ihre Unterlagen vor der Zulassung auf Vollständigkeit und Gültigkeit. Die hier zusammengefasste Übersicht wird Ihnen dabei helfen. Darüber hinaus sollten nachfolgende Punkte beachtet werden:
    1.  Ausweise:
Ihre Ausweispapiere müssen gültig sein. Im Personalausweis muss nach einem Wohnungswechsel die neue Anschrift eingetragen sein. Bei Vorlage eines Reisepasses oder eines nationalen Ausweises ist zusätzlich eine Meldebestätigung Ihres Einwohnermeldeamtes erforderlich, da der Pass keine Anschrift enthält. Diese darf nicht älter als 6 Monate sein. Bei Antragstellung durch eine andere Person als den Halter ist zusätzlich zu den Ausweisen des Antragstellers und des Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Die Vollmacht bedarf keiner  besonderen Form.   
    2.  Versicherungsbestätigung        (ehem.Versicherungsdoppelkarte):
Achten Sie bitte darauf, dass die Eintragungen des Versicherers in der von ihm ausgestellten Versicherungsdoppelkarte (Versicherungsbestätigung) richtig und vollständig sind. Lehnen Sie bitte eine nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Versicherungsdoppelkarte ab. Verlangen Sie eine einwandfrei ausgefertigte Doppelkarte. Legen Sie der Zulassungsstelle bitte keine „Blanko-Versicherungsbestätigung“ vor. Beachten Sie bei einer Saison-Zulassung, dass der Zeitraum angegeben ist. Kurzzeitkennzeichen oder rote Kennzeichen müssen besonders markiert werden. Prüfen Sie bitte, ob Halter und Versicherungsnehmer identisch sein sollen.
    3.  Gutachten:
Immer wenn von uns technische Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil II  vorzunehmen sind, benötigen wir die entsprechenden Gutachten (TÜV/DEKRA u. a.). Unabhängig davon benötigen Sie für jede Zulassungsform einen gültigen Prüfbericht der HU (in der Regel ist der Termin auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I  eingetragen) und eine gültige Abgasbescheinigung (AU).

Neue Fahrzeugpapiere

Am 01.10.2005 wurden in der Bundesrepublik neue Fahrzeugpapiere eingeführt, um eine Vereinheitlichung in verschiedenen EU-Ländern und eine Verbesserung der Fälschungssicherheit zu erreichen.

Es hat sich sowohl Aussehen und Format, als auch die Namen der Papiere geändert:

Der ehemalige Fahrzeugschein heißt 
     8 Zulassungsbescheinigung Teil I,

der ehemalige Brief 
     8 Zulassungsbescheinigung Teil II.


Wichtig ist, dass die alten Fahrzeugpapiere ihre Gültigkeit behalten und eine Umtauschpflicht nur dann besteht, wenn der Fahrzeughalter die Zulassungsstelle wegen der üblichen Zulassungsvorgänge (Zulassung, Abmeldung, Änderung usw.) aufsucht, sich die Zulassungsstelle also mit den Papieren befasst.

Aus diesem Grund ist es ab dem 01.10.2005 erforderlich, dass immer Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein vorgelegt werden.
 


KFZ-Steuer
Einzugsermächtigung bei Fahrzeugzulassung erforderlich
Durch eine entsprechende Verordnung hat die Niedersächsische Landesregierung erlassen, dass bei Zulassungen bzw. Ummeldungen eine Einzugsermächtigung für die zu zahlende KFZ-Steuer erteilt werden muss. Die Zulassungsstellen Brake und Nordenham haben somit seit dem 01.03.2004 bei jeder Zulassung vorgenannte Einzugsermächtigung zu verlangen.

Ausnahmen, wie z. B. keine Bankverbindung oder das Vorliegen einer Steuerbefreiung, müssen vor der Zulassung mit dem Finanzamt geklärt werden. Für diese Fälle ist dann zusammen mit dem Zulassungsantrag eine entsprechende Bescheinigung des Finanzamtes vorzulegen, dass auf die Einzugsermächtigung verzichtet wird.

Wir empfehlen, auch im Falle einer befristeten Steuerbefreiung eine Einzugsermächtigung vorzulegen, da nach Ablauf der Befreiung die KFZ-Steuer fällig wird und die rechtzeitige Erteilung der Einzugsermächtigung für den/die Halter/Halterin keinerlei Nachteile birgt.


 

Kennzeichenreservierungen (Wunschkennzeichen)
        
Reservierungen allgemein
 
Es besteht generell die Möglichkeit ein Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle zu reservieren, sofern dieses Kennzeichen zur Verfügung steht. Die Anzahl der reservierten Kennzeichen ist grundsätzlich auf fünf Stück je Halter zu begrenzen. Die Reservierung kann nach einem der unten beschriebenen Verfahren erfolgen. Hierbei sollte der jeweils zukünftige Halter eingetragen werden damit die Zulassung auf das reservierte Kennzeichen erfolgen kann.
Für PKW, LKW und Anhänger muss die Kombination nach dem „BRA“ mindestens 4-stellig oder 5-stellig sein (z. B. BRA-A123 oder BRA-AA123). Für eine kürzere Kombination ist die Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle erforderlich! Für ein Motorrad wird grundsätzlich eine 3-stellige Kombination zugeteilt (z. B. BRA-A12 oder BRA-AA1). Eine längere Kombination ist zwar möglich, würde aber das Kennzeichenschild am Fahrzeug vergrößern. Falls Sie doch eine solche längere Kombination wünschen, suchen Sie unter PKW.
Für Saisonkennzeichen und Historische Kennzeichen beachten Sie bitte, dass bei PKW, LKW und Anhänger dann nur eine 4-stellige Kombination zugeteilt werden kann, da entweder der Saisonzeitraum oder das „H“ für Historisch zusätzlich auf das Kennzeichen geprägt werden muss.
ACHTUNG:
Jede Wunschkennzeichenreservierung kostet 12,80 € (lt. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr). Die Gebühr zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges.


Folgende Buchstabenkombinationen können nicht vergeben werden:

 

HJ, KZ, NS, SA, SS, Ä, Ö, Ü

 

 


 

 

 

 

          Reservierungen über Telefon
Reservierungen können telefonisch mit der Zulassungsstelle erfolgen. Ihre Reservierung bleibt drei Monate bestehen. Bei der telefonischen Reservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die Zulassungsstelle vorbehalten. Bitte lassen Sie das Kennzeichen nicht vor der Zulassung anfertigen. Irrtümlich angefertigte Schilder können leider nicht zu unseren Lasten gehen.
 

          Reservierungen über Internet
 
Der Datenbestand wird täglich aktualisiert. Ein von Ihnen ausgewähltes Kennzeichen ist mit großer Wahrscheinlichkeit frei.
 
Trotzdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ein Kennzeichen erst dann für Sie reserviert ist, wenn Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail bekommen. Die Bestätigung der Reservierung erfolgt nach ca. 5 Minuten. Sollten Sie keine Reservierungsbestätigung erhalten, konnte das Kennzeichen nicht für Sie reserviert werden.

Achten Sie bitte auf die Angabe Ihrer korrekten E-Mail-Adresse. Ihre Reservierung bleibt 30 Tage bestehen. Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die Zulassungsstelle vorbehalten. Bitte lassen Sie das Kennzeichen nicht vor der Zulassung anfertigen. Irrtümlich angefertigte Schilder können leider nicht zu unseren Lasten gehen.
 

          Hier können Sie Kennzeichen online reservieren.
 

          Tipps:

#  Je klarer Ihre Vorstellungen sind, desto schneller ist die
    Suche beendet.
#  Für PKW werden grundsätzlich nur Kennzeichen 
    ausgegeben, die 4 oder 5 Stellen beinhalten.
    Also 1 Buchstabe + 3 Zahlen oder 2 Buchstaben
    + 2 Zahlen oder 2 Buchstaben und drei Zahlen.
#  Für Kräder werden grundsätzlich nur Kennzeichen
    ausgegeben, die 2 oder 3 Stellen beinhalten.
    Also 1 Buchstabe + 2 Zahlen oder 2 Buchstaben + eine Zahl.

Bei der Kombination 1 Buchstabe und 3 Zahlen und 2 Buchstaben + 2 Zahlen ist die Wahrscheinlichkeit außerordentlich gering „Schnappszahlen“ oder „Rundezahlen“ zu erhalten. Die größten Auswahlmöglichkeiten beinhaltet die Kombination von 2 Buchstaben + 3 Zahlen.

 


 

Wartezeiten
Die längsten Wartezeiten fallen in den Zeitraum zwischen 09.30 Uhr und 11.30 Uhr. Versuchen Sie, Ihr Anliegen außerhalb der Stoßzeiten zu legen, z. B. Mo. - Do. ab 14.00 Uhr.

 


 

Gebühren
Die Gebühren belaufen sich zwischen 5,60 EUR und 99,90 EUR - je nach Vorgang.

Allmählichkeitsschäden in der PHV - Privathaftpflichtversicherung
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) gelten Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, wie z.B. Schimmelbefall in einer Mietwohnung, die auf die allmähliche Einwirkung von Temperaturen, Gasen, Dämpfen etc. zurückzuführen sind, als ausgeschlossen. Allmählichkeitsschäden treten nicht sofort auf, sondern wie es der Name schon sagt allmählich. Die Ursache ein tropfender Wasserhahn zum Beispiel ist die Schadenursache bis aber irgendjemand diesen allmählichen Wasserfluss registriert oder entdeckt  ist der Schaden entstanden. Hierbei vergehen allmählich oft einige Monate oder Jahre sogar. Der Allmählichkeitsschaden ist in der Regel als Sachschaden in der Privaten Haftpflichtversicherung sowie in der Haushaftpflichtversicherung oder Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht mitversichert. Zahlreiche Versicherer bieten jedoch als prämienfreie Erweiterung für das Risiko Allmählichkeitsschäden den Versicherungsschutz bis zur genannten Höhe an.

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